Aus gegebenem Anlaß einige Worte zur Hautkrebsvorsorge...
Seit 01.07.2008 erstatten die gesetzlichen Krankenkassen eine Leistung, die in der Gebührenordnung als Hautkrebsscreening aufgeführt wird.
Ein malignes Melanom mit unregelmäßiger Oberflächenkontur, unregelmäßiger Pigmentierung, Assymetrie (die Kopfhaare wurden für die Aufnahme rasiert)
Im Klartext möchte man folgendes (Auszug aus dem EBM 2009):
"Eine Anamnese, die visuelle Ganzkörperinspektion der gesamten Haut einschließlich des behaarten Kopfes sowie aller Intertrigines, Befundmitteilung einschließlich diesbezüglicher Beratung und natürlich die Dokumentation gemäß Abschnitt B. 5. oder C 2. der Krebsfrüherkennungs-Richtlinie."
Diese Untersuchung soll entweder beim Facharzt oder beim Hausarzt durchgeführt werden.
Interessant ist in diesem Zusammenhang natürlich auch folgende Anmerkung der Abrechnungsziffer: "Erfolgt die Erstuntersuchung nicht durch einen Facharzt für Haut- und Geschlechtskrankheiten, so muss der Patient im Falle eines auffälligen Befundes zur Zweituntersuchung an einen entsprechenden Facharzt weitergeleitet werden. Die visuelle Untersuchung mittels vergrößernden Sehhilfen, mit Ausnahme der Auflichtmikroskopie/Dermatoskopie, ist Bestandteil der Gebührenordnungsposition".
Auf dem linken Bild der "Pickel der nicht heilt!":
Ein infiltierendes Basalzellkarzinom in einem schwer von Akne gezeichneten Gesicht...
Als Hautarzt hat man im Rahmen der vierjährigen Facharztausbildung die fachliche Eignung erlernt diese suspekten Hautveränderungen zu erkennen und mitttels weitergehender Maßnahmen der Untersuchung (Dermatoskopie) sowie Probeexcisionen die Befunde zu klären
Zur
Dermatoskopie und ihren Wert im Rahmen der Hautkrebsvorsorge können Sie auf der nächsten Seite mehr erfahren.